Was bedeutet das CE-Zeichen?
Die CE-Kennzeichnung für Spielzeug besagt lediglich, dass das Spielzeug vom Hersteller nach den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hergestellt wurde. Mit dem CE-Zeichen bestätigt er die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften. Es ist ein Behörden-Kennzeichen, ähnlich einem Pass. Ohne CE-Kennzeichnung darf Spielzeug in der EU nicht verkauft werden.
Ist CE-gekennzeichnetes Spielzeug unabhängig geprüft oder kontrolliert?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist eine behördliche Vorgabe und hat nichts mit einem Prüfzertifikat zu tun. Es ist kein Qualitätszeichen, sondern eine reine Notwendigkeit zum Verkauf auf dem europäischen Markt. Spielzeuge werden nicht (zwingend) vor dem Inverkehrbringen durch Behörden oder unabhängige Stellen kontrolliert. Der Hersteller bringt die CE-Kennzeichnung eigenverantwortlich an.
Darf ich mit der CE-Kennzeichnung Werbung machen?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist eine Selbstverständlichkeit im europäischen Spielwarenverkehr und sie ist zwingend vorgeschrieben. Artikelbeschreibungen wie "CE-geprüft" oder "CE-zertifiziert" sind abmahnbar, da sie eine "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" darstellen. Dies hat das OLG Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 6 U 24/11) festgestellt.
Was darf ich im Online-Shop hinsichtlich der Sicherheit/Qualität meines Spielzeuges schreiben?
Die Normenanwendung ist im Gegensatz zur Erfüllung der Spielzeugrichtlinie nicht verpflichtend. Die Normen der DIN EN 71 stellen eine Art Handbuch zur Erfüllung der Vorgaben der Spielzeugrichtlinie dar. Fertigt ein Spielzeughersteller nach DIN EN 71, wird von den Behörden die Konformität angenommen, solange es keine Vorfälle gibt. Mit der Normenanwendung erleichtert sich der Hersteller demnach die Arbeit und schafft sich eine gewisse geschäftliche Sicherheit. Aussagen wie "Unsere Spielzeuge entsprechen der DIN EN 71-..." oder "Unsere Spielzeuge stellen wir nach den Vorgaben der Spielzeugnorm DIN EN 71-... her" sind - wenn zutreffend - zulässig. Ebenso darf mit Prüfzertifikaten einer unabhängigen Stelle geworben werden, wie z.B. dem GS-Siegel für geprüfte Sicherheit.
Quellen:
www.shopbetreiber-blog.de
www.it-recht-kanzlei.de
http://www.wirmachenspielzeug.de
WIR SIND UMGEZOGEN!!!
http://www.wirmachenspielzeug.de
http://www.wirmachenspielzeug.de
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Donnerstag, 25. Oktober 2012
Donnerstag, 13. September 2012
ACHTUNG: Melamin kann krank machen!
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| Die lustige Kindertasse aus Melamin birgt leider eine Gesundheitsgefahr! |
Vorsicht bei den beliebten bunt bedruckten Kindertellern!
Risiko für die Gesundheit
Melamin steht in Verdacht, Erkrankungen im Blasen- und Nierensystem zu verursachen. Das enthaltene Formaldehyd kann Allergien hervorrufen, Haut, Atemwege oder Augen reizen sowie beim Einatmen Krebs im Nase-Rachen-Raum verursachen.
Auf Melamingeschirr gehört ein Hinweis über den eingeschränkten Gebrauch!
Zu viele "Wenn und Aber" für ein Kinder-Alltagsprodukt
Teller, Schüsseln, Besteck und andere Küchenutensilien aus Melaminharz können beim Erhitzen über 70°C oder wenn sie zerkratzt sind Melamin und Formaldehyd abgeben. Auch säurehaltige Lebensmittel (Obst, Früchtetee) sollten nicht mit Melamin in Kontakt kommen. Sie könnten, genau wie heiße Substanzen, das Melamin zusätzlich herauslösen. Geschirrspülmachinenprogramme, die über 70°C erhitzen, sind ebenfalls nicht zu empfehlen, da sie die Oberfläche beschädigen können.
Keine gute Wahl für Kinderprodukte
Für Kinderprodukte ist dieses Material keine gute Wahl, denn Hersteller müssen einen sicheren Gebrauch ihrer Produkte über 2 Jahre gewährleisten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kindergeschirr aus Melamin mit säurehaltigen Lebensmitteln in Kontakt kommt, es zerkratzt oder im falschen Geschirrspülerprogramm gereinigt wird, ist hoch.
Gerade Kinderproduktehersteller sollten ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen und vorrausschauenden Gesundheitsschutz leisten, indem sie auf dieses kritische Material verzichten.
Tipp für Eltern, Kleinhersteller und Verkäufer
Fragen Sie die Hersteller nach möglichen Schadstoffen und stellen Sie eine REACH-Anfrage!
Quellen:
"Bedenklich? Plastikprodukte in der Küche" von Melanie Stinn auf www.nrd.de
"Gift-Gefahr aus Kochlöffel und Co.?" von Alexa Höber/Melanie Stinn auf www.nrd.de
"Kochlöffel und Geschirr aus Melaminharz sind für die Mikrowelle und zum Kochen nicht geeignet", 11/2011, 12.05.2011, www.bfr.bund.de "Natürlich ist besser in der Küche", Januar 2008, www.bund.net
"Melamin-Geschirr: Gesundheitsgefahr durch Erhitzen", 19.05.2011, www.test.de
"Vorsicht bei Melamin Farbenfrohes Geschirr kann giftig sein", von Angelika Bork auf www.hr-online.de
Mittwoch, 29. August 2012
ACHTUNG: Geburtskissen sind Babyartikel!
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| Klassisches Geburtskissen / Foto: privat |
Wir werden oft gefragt, ob quadratische Kinderkissen - z.B. Tauf- und Namenskissen - auch als Spielzeug einzuorden sind und die CE-Kennzeichnung benötigen.
Namenskissen/Geburtskissen (Kuschelkissen) sind Babyartikel
Quadr. Babykissen (z.B. mit Geburtsdatum etc.) sind zwar nicht zwingend als Spielzeug einzuordnen (Grauzone), aber sie sind ein Babyartikel. Nach Richtlinie 2005/84/EG werden Babyartikel als „jedes Erzeugnis, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern“ definiert.
Als Babyartikel definiert sind somit u.a. auch:
- Lätzchen
- Schnullertaschen
- Wickelauflagen
- Wickelauflagen
- Babydecken
- Geburts-/Tauf-/Namenskissen
- Stillkissen/Lagerungshilfen (CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt Klasse I)
- Nestchen/Babybettumrandungen
- Babyschlafsäcke
- die dem Baby zugänglichen Teile von Babyschalen/Autositzen, Kinderwagen/Buggys und Tragehilfen
- Hochstühle und deren textile Teile
- Babyhängematten
- Baby-Kirschkernwärmekissen (CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt Klasse I)
Babyartikel fallen unter die Richtlinie über die
allgemeine Produktsicherheit und dürfen daher auch nicht mit einem
CE-Zeichen für Spielzeug versehen werden. Dennoch wird die Sicherheit von Babyartikeln
oft nach der Spielzeugnorm EN 71 überprüft, da Spielzeug und
Babyartikel ähnliche Risken aufweisen.
Achtung!
Anders
verhält es sich bei Kissen in Kuscheltierform oder bei Kissen,
die Fühlelemente aufweisen. Diese sind als Spielzeug einzuordenen
und bedürfen der CE-Kennzeichnung für Spielzeug!
die Fühlelemente aufweisen. Diese sind als Spielzeug einzuordenen
und bedürfen der CE-Kennzeichnung für Spielzeug!
Montag, 20. August 2012
ACHTUNG: Impressumsfehler auf facebook-Fanseiten
Nach Informationen von RA Thomas Schwenke haben die Zahl an Abmahnungen wegen Impressumsfehlern auf Facebook-Fanseiten rapide zugenommen.
Impressumspflicht für facebook-Fanpages
Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O 54/11) bestätigt, dass auch Facebookseiten ein Impressum benötigen.
Ein Impressum muss vor allem die folgenden Bedingungen erfüllen:
Impressum-Generator für facebook
eRecht24
IMPRESSUM.GENERATOR
Impressumspflicht für facebook-Fanpages
Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O 54/11) bestätigt, dass auch Facebookseiten ein Impressum benötigen.
Ein Impressum muss vor allem die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Einfach erkennbar (Bezeichnung: Impressum, Kontakt, Über uns)
- Unmittelbar erreichbar (2-Klick-Regelung)
- Eindeutig
- Ständig verfügbar (auch in den mobilen Apps)
Impressum-Generator für facebook
eRecht24
IMPRESSUM.GENERATOR
Verlasst euch nicht auf Impressums-Apps alleine, sondern nutzt zusätzlich die Infobox eurer Facebookseite zur Platzierung des Impressums oder eines eindeutigen Impressumslink.
Donnerstag, 2. August 2012
ACHTUNG: Button-Lösung für Online-Shops jetzt Gesetz!
Seit gestern, dem 01.08.2012, ist die "Button-Lösung" für Online-Shops Gesetz. Im Moment herrscht noch viel Unsicherheit auf Seiten der Handelsplattformbetreiber und Online-Shopbesitzer.
Leider scheinen die großen Handelsplattformen mit der rechtskonformen Umsetzung ihre Schwierigkeiten zu haben und treiben damit reihenweise ihre Kunden, die Online-Händler, zur Verzweiflung. Im DaWanda-Forum herrscht Ausnahmezustand. Der Forum-thread "Button-Regelung" fasst inzwischen über 2000 Einträge, viele Shopbetreiber haben ihre DW-Shops vorsichtshalber auf "pausieren" gestellt.
Eine sehr gute Übersicht über die wichtigsten Änderungen und einen Leitfaden zur Button-Regelung findet ihr bei der it-recht kanzlei münchen und bei shopbetreiber-blog.
Eine konkrete Umsetzung der kompletten Button-Lösung wird sich erst noch durch feedback der Benutzer/Käufer entwickeln, meint RA Michael Neuber, Justiziar des BVDW: "Während die Gestaltung des Bestell-Buttons keine größeren Probleme bereiten sollte, bestehen noch rechtliche Unklarheiten zur Frage der Gestaltung und Platzierung der vorab zu erteilenden Informationen. Hier wird die Praxis zeigen müssen, welche Ausgestaltungen sich letztendlich bewähren.“
Quellen:
it-recht kanzlei münchen
shopbetreiber-blog
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Leider scheinen die großen Handelsplattformen mit der rechtskonformen Umsetzung ihre Schwierigkeiten zu haben und treiben damit reihenweise ihre Kunden, die Online-Händler, zur Verzweiflung. Im DaWanda-Forum herrscht Ausnahmezustand. Der Forum-thread "Button-Regelung" fasst inzwischen über 2000 Einträge, viele Shopbetreiber haben ihre DW-Shops vorsichtshalber auf "pausieren" gestellt.
Eine sehr gute Übersicht über die wichtigsten Änderungen und einen Leitfaden zur Button-Regelung findet ihr bei der it-recht kanzlei münchen und bei shopbetreiber-blog.
Eine konkrete Umsetzung der kompletten Button-Lösung wird sich erst noch durch feedback der Benutzer/Käufer entwickeln, meint RA Michael Neuber, Justiziar des BVDW: "Während die Gestaltung des Bestell-Buttons keine größeren Probleme bereiten sollte, bestehen noch rechtliche Unklarheiten zur Frage der Gestaltung und Platzierung der vorab zu erteilenden Informationen. Hier wird die Praxis zeigen müssen, welche Ausgestaltungen sich letztendlich bewähren.“
Den Spielzeugkleinherstellern raten wir unter "wesentlichen Merkmale" auch die Altersempfehlung/beschränkung und ggf. den Warnhinweis "Nicht für Kinder unter 36 Monate geeignet..." aufzunehmen. Denn diese Angaben stellen eine wesentliche Kaufentscheidung dar.
Quellen:
it-recht kanzlei münchen
shopbetreiber-blog
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Mittwoch, 25. Juli 2012
ACHTUNG: Sicherheit von Kinderbekleidung!
Praktisch und modisch, aber für Kinder zu gefährlich
So praktisch Kordeln und Zugbänder an Kleidung auch sind, für Kinder können sie schnell zur Falle werden. Insbesondere Kordeln im Halsbereich stellen eine große Gefahr dar, wenn sie sich in Spalten von Spielplatzgeräten, Rolltreppen, Bustüren/U-Bahntüren oder Fahrradspeichen verfangen. Allein in Berlin strangulierten sich 2003 zwei Kleinkinder in Kindertagestätten, weil sie mit der Kapuzenkordel am Einsitzbereich einer Rutschbahn hängenblieben.
Rechtliche Einordnung, Normen
Textilien dürfen gewerbsmäßig in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Als Verbraucherprodukte fallen Textilien unter anderem unter die europäische Richtlinie 2001/95/EG über die „Allgemeine Produktsicherheit“. In Deutschland ist 2004 die Umsetzung in nationales Recht durch das „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ (GPSG) erfolgt, welches am 1. Dezember 2011 durch das "Produktsicherheitsgesetz" (ProdSG) abgelöst wurde. Auch das neue Produktsicherheitsgesetz schreibt vor, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Um für Kinder möglichst jede Gefahr des Verfangens oder Hängenbleibens durch Bekleidung auszuschließen, gilt seit 2005 die europäische Norm DIN EN 14682 „Sicherheit von Kinderbekleidung; Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung; Anforderungen“ (aktuelle Fassung: DIN EN 14682:2008-02). Sie legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Bekleidung - einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung - für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest.
Nicht in
den Anwendungsbereich der Norm fallen dagegen Artikel für Säuglinge und
Kleinkinder (wie z. B. Lätzchen, Windeln, Schnullerhalter), Schuhwaren,
Accessoires (wie z. B. Handschuhe, Mützen, Schals, Gürtel) oder
Theaterkostüme.
Herstellungs-Tipps
- Trennt von bereits vorhandener oder bei aus zweiter Hand erworbenen Kleidungsstücken unbedingt die Kordel ab.
- Nutzt als Alternative für Kordeln oder Schnüre Klettverschlüsse und Druckknöpfe.
- Kann auf Kordeln nicht verzichtet werden, sorgt für eine „Sollreißstelle“ oder einen Sicherheitsverschluss (z.B. bei Schlüsselbändern). Entfernt hierfür die Kordel aus dem Kleidungsstück, schneidet sie in der Mitte durch, näht sie mit ein bis zwei Stichen wieder zusammen und ziehen sie wieder ein. Unter Belastung reißt die Kordel an der vernähten Stelle auf. Die Kordel-Enden sollten maximal acht Zentimeter an jedem Ende herausschauen.
- Brustbeutel (Sicherheitsverschluss!) nicht um den Hals, sondern quer über die Schulter tragen. Beim Klettern abnehmen oder unter der Kleidung tragen.
- Auch Schnüre im Saum- oder Taillenbereich sind fürs Kind gefährlich. Sie können sich insbesondere bei sich schließenden Türen von U-Bahnen, Bussen oder bei Rolltreppen einklemmen.
- Fahrradhelme beim Spielen oder Toben immer absetzen. In Kletternetzen könnte der Körper des Kindes durchrutschen, während sich der Kopf mit dem Fahrradhelm darin verfängt.
- Die Enden von langen Schals immer in die Kleidung stecken.
LAGetSI Berlin
Produktsicherheitsgesetz
EU pressReleases "Risiken durch Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung"
BEUTH Verlag DIN EN 14682:2008-02
Unfallkasse Berlin
Sonntag, 1. Juli 2012
Achtung: Wachstuch und gummierte Aufdrucke bei Babyprodukten/Spielzeug
"Lätzchen mit gummiertem Aufdruck im Laden links liegen lassen."
Das rät die Verbraucher-Zeitschrift Öko-Test. Oft weisen die Aufdrucke stark erhöhte Gehalte an PAK-Verbindungen, das sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf. Und diese stehen zum Teil unter Krebsverdacht. „Besonders frech“, so die Zeitschrift in ihrer aktuellen Juli-Ausgabe, ist der Hersteller des Hello-Kitty-Lätzchens. Dieser wirbt zwar mit dem Öko-Tex Standard 100, doch die im Produkt gefundenen PAK-Verbindungen übersteigen die ohnehin nicht sehr strengen Vorgaben des Labels.
Wachstuch - lieber nicht für Babyartikel!
Finger weg von (nicht ausreichend geprüftem) Wachstuch bei der Herstellung von Babyartikeln, wie Lätzchen und Schnullertaschen. Und gerade auch die beliebten "Lunchbags" sollten nur aus wirklich lebensmittelechten Materialien gefertigt werden. Es mag noch so praktisch ansinnen, aber gerade Wachstücher sind oft die reinsten Chemiebomben (PVC-Beschichtung)!
Quelle:
http://www.kita.de/news/ finger-weg-von-latzchen-mit-gum mierten-aufdrucken
Öko-Test Lätzchen "Eins auf den Latz"
BUND - Zukunft ohne Gift
Greenpeace - Spielzeug aus PVC
Das rät die Verbraucher-Zeitschrift Öko-Test. Oft weisen die Aufdrucke stark erhöhte Gehalte an PAK-Verbindungen, das sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf. Und diese stehen zum Teil unter Krebsverdacht. „Besonders frech“, so die Zeitschrift in ihrer aktuellen Juli-Ausgabe, ist der Hersteller des Hello-Kitty-Lätzchens. Dieser wirbt zwar mit dem Öko-Tex Standard 100, doch die im Produkt gefundenen PAK-Verbindungen übersteigen die ohnehin nicht sehr strengen Vorgaben des Labels.
Wachstuch - lieber nicht für Babyartikel!
Finger weg von (nicht ausreichend geprüftem) Wachstuch bei der Herstellung von Babyartikeln, wie Lätzchen und Schnullertaschen. Und gerade auch die beliebten "Lunchbags" sollten nur aus wirklich lebensmittelechten Materialien gefertigt werden. Es mag noch so praktisch ansinnen, aber gerade Wachstücher sind oft die reinsten Chemiebomben (PVC-Beschichtung)!
Quelle:
http://www.kita.de/news/
Öko-Test Lätzchen "Eins auf den Latz"
BUND - Zukunft ohne Gift
Greenpeace - Spielzeug aus PVC
Freitag, 25. Mai 2012
Achtung: Einschränkungen für Lebensmittelimitationen!
Spielzeug, das fälschlicherweise für Lebensmittel gehalten werden könnte und von
dem dadurch eine Gesundheitsgefahr ausgeht, darf auf dem EU-Markt
nach Richtlinie 87/357/EWG nicht vertrieben werden.
Auch Seifen, Radiergummies, Lipbalms, Kerzen oder Deko-Artikel dürfen nicht den Anschein eines Lebensmittels erwecken, wenn bei Verwechselung eine gesundheitliche Gefahr ausgehen kann. Ein Beispiel sind Kerzen und Seifen in Form von Konfekt, sogenannte Badepalinen oder auch Duschgels mit Lebensmittelaroma und Lebensmittelabbildung oder -verpackung. Die Gefahr der Verwechselbarkeit wird zusätzlich noch erhöht, wenn die Produkte mit Düften wie Pfirsich, Aprikose, Schokolade oder Karamelaromen parfümiert sind.
Die Richtlinie gilt für Produkte, die zwar keine Lebensmittel sind, bei denen jedoch aufgrund:
• ihrer Form,
• ihres Geruchs,
• ihrer Farbe,
• ihres Aussehens,
• ihrer Aufmachung,
• ihrer Etikettierung,
• ihres Volumens oder ihrer Größe
vorhersehbar ist, dass sie von den Verbrauchern, insbesondere von Kindern, mit Lebensmitteln verwechselt werden und deshalb zum Munde geführt, gelutscht oder geschluckt werden, was mit Risiken wie der Gefahr des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation oder des Verschlusses des Verdauungskanals verbunden ist.
Behörden in allen EU- Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Produkte, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können:
• überhaupt nicht auf den Markt kommen,
• nicht in irgendeiner Form vermarktet werden oder
• die Einfuhr und die Herstellung solcher Erzeugnisse nicht erfolgt.
Dazu sind Kontrollen durchzuführen um sicherzustellen, dass die genannten Erzeugnisse nicht doch irgendwo in den Verkehr gebracht werden. Zieht ein Mitgliedstaat ein Erzeugnis, das in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, aus dem Verkehr, so muss dies über das RAPEX-System der Kommission mitgeteilt werden.
Quellen:
RAPEX-Datenbank der EU, food-imitating products
Richtlinie 87/357/EWG
Freistaat Sachen "Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte"
Auch Seifen, Radiergummies, Lipbalms, Kerzen oder Deko-Artikel dürfen nicht den Anschein eines Lebensmittels erwecken, wenn bei Verwechselung eine gesundheitliche Gefahr ausgehen kann. Ein Beispiel sind Kerzen und Seifen in Form von Konfekt, sogenannte Badepalinen oder auch Duschgels mit Lebensmittelaroma und Lebensmittelabbildung oder -verpackung. Die Gefahr der Verwechselbarkeit wird zusätzlich noch erhöht, wenn die Produkte mit Düften wie Pfirsich, Aprikose, Schokolade oder Karamelaromen parfümiert sind.
Die Richtlinie gilt für Produkte, die zwar keine Lebensmittel sind, bei denen jedoch aufgrund:
• ihrer Form,
• ihres Geruchs,
• ihrer Farbe,
• ihres Aussehens,
• ihrer Aufmachung,
• ihrer Etikettierung,
• ihres Volumens oder ihrer Größe
vorhersehbar ist, dass sie von den Verbrauchern, insbesondere von Kindern, mit Lebensmitteln verwechselt werden und deshalb zum Munde geführt, gelutscht oder geschluckt werden, was mit Risiken wie der Gefahr des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation oder des Verschlusses des Verdauungskanals verbunden ist.
Das bedeutet für Spielzeug, es so zu gestalten, dass es auf Grund von Materialität oder Dimension nicht mit einem realen Lebensmittel verwechselt werden kann. Duftstoffe sollten auf Grund der starken Allergenexposition für Spielzeug generell nicht verwendet werden!
Behörden in allen EU- Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Produkte, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können:
• überhaupt nicht auf den Markt kommen,
• nicht in irgendeiner Form vermarktet werden oder
• die Einfuhr und die Herstellung solcher Erzeugnisse nicht erfolgt.
Dazu sind Kontrollen durchzuführen um sicherzustellen, dass die genannten Erzeugnisse nicht doch irgendwo in den Verkehr gebracht werden. Zieht ein Mitgliedstaat ein Erzeugnis, das in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, aus dem Verkehr, so muss dies über das RAPEX-System der Kommission mitgeteilt werden.
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| Rapex-Rückrufe in der Kategorie "food-imitating products" 2011/12 |
RAPEX-Datenbank der EU, food-imitating products
Richtlinie 87/357/EWG
Freistaat Sachen "Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte"
Montag, 16. April 2012
Achtung: Wärmekissen müssen das CE-Zeichen tragen!
Wärmekissen
Wärmekissen sind generell ein "Medizinprodukt der Klasse 1 - DE/CA22/119-2" und müssen mit dem CE-Zeichen für Medizinprodukte gekennzeichnet sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Wärmekissen bedürfen einer technischen Dokumentation, die auch die Konformitätserklärung beinhaltet.
Wärmekissen mit Spielzeugcharakter
Hat das Wärmekissen auch noch einen Spielcharakter, z.B. durch die Form eines Kuscheltieres, fällt es zusätzlich unter die Spielzeugnorm und bedarf der Konformitätserklärung für Spielzeug.
"Fällt ein Spielzeug zusätzlich in den Anwendungsbereich weiterer Richtlinien (zum Beispiel als Wärmekissen), aufgrund deren die „CE“–Kennzeichnung vorgesehen ist, wird mit dem Anbringen der Kennzeichnung dokumentiert, dass das Spielzeug auch den Anforderungen dieser Richtlinien genügt."*
Hygiene
Zu Beachten ist, dass Spielzeug (für Kinder unter 36 Monaten) waschbar sein muss (mind. Handwäsche/abwaschbar) und es muss nach der Wäsche genauso sicher sein wie davor. Um die Hygiene zu gewährleisten, empfiehlt es sich die Körnerfüllung in eine einfache herausnehmbare Hülle einzunähen, so dass die Spielzeughülle separat gewaschen werden kann.
Hygienehinweise für Dinkelspelzfüllungen
Weichspielzeug, das kleine Teile enthält (z.B. Styroporkugeln, Granulat usw.) muß laut VIS Bayern (Verbraucherinformationssystem Bayern) so bezogen sein, dass die Kleinteile nicht durch eine Öffnung in der Naht oder durch das Material der Hülle dringen können. Granulat, also auch Körner und Kerne, Dinkelsprelz- wenn sie kleiner als 3 mm im Durchmesser sind - sollte zusätzlich in eine Hülle eingenäht sein. Damit ist sichergestellt, dass beim Platzen der Außenhülle, kein Material herausrieselt.
Keine Erwärmung von Wärmekissen in der Mikrowelle
Die Erwärmung von Körnerkissen in der Mikrowelle führen laut Zeitungsartikeln und Sicherheitsexperten immer wieder zu schlimmen Unfällen. Überhitzte Körnerkissen können die Mikrowelle oder das Bett in Brand setzen. Viele Mikrowellenhersteller verbieten die Erwärmung von Körnerkissen in ihren Gebrauchsanweisungen, bitte übernehmt das für eure Produkte.
Medinzinprodukt Klasse 1
Informationen und Ansprechpartner zum Inverkehrbringen von einem Medinzinprodukt Klasse 1 findet ihr auf der Website des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Quellen:
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, S. 28: V. Hygiene
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.06.2011 - 9 ZB 09.1657 -
* Europa - Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung, Sicherheit von Spielzeug
VIS Bayern
BfArM
Wärmekissen sind generell ein "Medizinprodukt der Klasse 1 - DE/CA22/119-2" und müssen mit dem CE-Zeichen für Medizinprodukte gekennzeichnet sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Wärmekissen bedürfen einer technischen Dokumentation, die auch die Konformitätserklärung beinhaltet.
Wärmekissen mit Spielzeugcharakter
Hat das Wärmekissen auch noch einen Spielcharakter, z.B. durch die Form eines Kuscheltieres, fällt es zusätzlich unter die Spielzeugnorm und bedarf der Konformitätserklärung für Spielzeug.
"Fällt ein Spielzeug zusätzlich in den Anwendungsbereich weiterer Richtlinien (zum Beispiel als Wärmekissen), aufgrund deren die „CE“–Kennzeichnung vorgesehen ist, wird mit dem Anbringen der Kennzeichnung dokumentiert, dass das Spielzeug auch den Anforderungen dieser Richtlinien genügt."*
Hygiene
Zu Beachten ist, dass Spielzeug (für Kinder unter 36 Monaten) waschbar sein muss (mind. Handwäsche/abwaschbar) und es muss nach der Wäsche genauso sicher sein wie davor. Um die Hygiene zu gewährleisten, empfiehlt es sich die Körnerfüllung in eine einfache herausnehmbare Hülle einzunähen, so dass die Spielzeughülle separat gewaschen werden kann.
Hygienehinweise für Dinkelspelzfüllungen
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) steht in seinem Bericht von 2003 der Verwendung von Kissen mit Getreidespelzfüllungen, sog.
„Dinkelspelzkissen“, besonders für
Allergiker und Kleinkinder kritisch gegenüber. Naturkörnerkissen
können durch falsche, zu feuchte Lagerung, schnell mit Schimmelpilzen und Bakterien belastet sein, auf die gerade Allergiker und immunschwache Personen
empfindlich reagieren. Das BfR
empfiehlt, dass Kissen mit Getreidespelzfüllungen von den Herstellern
mit deutlichen Hinweisen für eine sichere Nutzung versehen werden.
Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer trockenen
Lagerung. Die Kissen sollten außerdem den Hinweis tragen, dass eine
unsachgemäße Nutzung gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben kann. Ein entsprechender Hygienehinweis ist sicherlich auch für andere Wärmekissenfüllungen angebracht.
Weichspielzeug, das kleine Teile enthält (z.B. Styroporkugeln, Granulat usw.) muß laut VIS Bayern (Verbraucherinformationssystem Bayern) so bezogen sein, dass die Kleinteile nicht durch eine Öffnung in der Naht oder durch das Material der Hülle dringen können. Granulat, also auch Körner und Kerne, Dinkelsprelz- wenn sie kleiner als 3 mm im Durchmesser sind - sollte zusätzlich in eine Hülle eingenäht sein. Damit ist sichergestellt, dass beim Platzen der Außenhülle, kein Material herausrieselt.
Keine Erwärmung von Wärmekissen in der Mikrowelle
Die Erwärmung von Körnerkissen in der Mikrowelle führen laut Zeitungsartikeln und Sicherheitsexperten immer wieder zu schlimmen Unfällen. Überhitzte Körnerkissen können die Mikrowelle oder das Bett in Brand setzen. Viele Mikrowellenhersteller verbieten die Erwärmung von Körnerkissen in ihren Gebrauchsanweisungen, bitte übernehmt das für eure Produkte.
Medinzinprodukt Klasse 1
Informationen und Ansprechpartner zum Inverkehrbringen von einem Medinzinprodukt Klasse 1 findet ihr auf der Website des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Quellen:
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, S. 28: V. Hygiene
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.06.2011 - 9 ZB 09.1657 -
* Europa - Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung, Sicherheit von Spielzeug
VIS Bayern
BfArM
Mittwoch, 28. März 2012
Achtung: Schnullertaschen
Nach Aussagen der Experten der DIN-Stelle müssen textile Schnullertaschen nicht (komplett) der Spielzeugnorm entsprechen und somit kein CE-Kennzeichen tragen. Sie fallen auch nicht (als Verpackung) unter die Schnullernorm (EN 1400).
Dennoch sollte bei der Herstellung Folgendes Berücksichtigt werden:
Vorsicht bei der Verwendung von (PVC)-Wachstuch, das Phtalate oder andere Kunststoffe enthalten kann, die für Lebensmittel/Spielzeug verboten sind.
Wachstücher mit künstlicher Beschichtung am besten nicht verwenden!
Warnhinweis
„Kein Spielzeug. Bewahren Sie diese Schnullertasche außerhalb der Reichweite von Kindern auf, um ein Ersticken zu verhindern.“
Quelle:
marktcheck.at/Greenpeace, "Gefahr für die Gesundheit: PVC-Spielzeug"
Dennoch sollte bei der Herstellung Folgendes Berücksichtigt werden:
- Die Textilien sollten der EU-Richtlinie 02/61/EG:2002-07-19 entsprechen und keine Azofarbstoffe enthalten
- Es sollten Warnhinweise (analog zu EN 1400 und EN 12586) mitgegeben werden, die beinhalten, dass dieses Produkt nicht als Spielzeug verwendet werden sollte.
- Die Schlaufe sollte entsprechend der EN 12586 nicht länger als 110 mm sein, um ein Erdrosseln zu verhindern, falls das Produkt doch in Kinderhand gelangt. Achtung bei dehnbaren Gummischlaufen!
- Die Migration von Schwermetallen sollte die in EN 71-3 festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
- Angabe über geeignetes Reinigungsverfahren um die nötige Hygiene zu gewährleisten
- Angabe der ladungsfähigen Adresse und Name des Herstellers/Importeurs
Vorsicht bei der Verwendung von (PVC)-Wachstuch, das Phtalate oder andere Kunststoffe enthalten kann, die für Lebensmittel/Spielzeug verboten sind.
Wachstücher mit künstlicher Beschichtung am besten nicht verwenden!
Warnhinweis
„Kein Spielzeug. Bewahren Sie diese Schnullertasche außerhalb der Reichweite von Kindern auf, um ein Ersticken zu verhindern.“
Quelle:
marktcheck.at/Greenpeace, "Gefahr für die Gesundheit: PVC-Spielzeug"
Freitag, 20. Januar 2012
Achtung: Schnullerhalter
Schnullerhalter müssen der Norm für Schnullerhalter (DIN EN 12586) entsprechen. Nimmt ein Schnullerhalter eine Rassel oder ein Weichspielzeug auf oder ist er durch bunte Perlen oder figürliche Stickereien zum Spielen für Kinder attraktiv gemacht, dann sollte jedes dieser Produkte auch den Anforderungen der Spielzeugnorm entsprechen. Die Spielzeugnorm schreibt die CE-Kennzeichnung und eine vollständige Konformitätserklärung vor.
Da zu erwarten ist, dass Babys auf den Clips herumkauen, dürfen diese keine scharfen Kanten haben, müssen eine bestimmte Größe aufweisen, Ventitaltionslöcher besitzen und nickel- und rostfrei sein! Die Schnullerhalternorm verweist für alle Materialien generell auf die DIN EN 71-3 (Spielzeugnorm-Migration bestimmter Elemente).
Schnullerhalter = Spielzeug?
Ein streng funktioneller Schnullerhalter "d. h. ein Paar nicht verzierter, durch einen Gurt, eine Schnur, ein Band oder eine Kunststoffkette (deren maximale Länge auf 220 mm begrenzt ist) miteinander verbundener Klammern wird nicht als Spielzeug angesehen. Wenn eine oder beide Klammern einfache Formen aufweisen und durch Farbgebung oder Aufdruck verziert sind, wird das Produkt noch nicht zu einem Spielzeug. Wenn jedoch die Befestigung am Kleidungsstück des Kindes durch Anbringen von z. B. einem kleinen Weichspielzeug ansprechender gemacht wird, wird das gesamte Produkt zu einem Spielzeug, bleibt aber von seinem Charakter her ein Schnullerhalter.
Die Schnuller-Norm DIN EN 12586 verlangt, dass dem Schnullerhalter eine Gebrauchsanweisung beiliegt. Diese muß mindestens folgendes enthalten:
• Informationen zum sicheren Gebrauch
• Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nur an der Kleidung zu befestigen
• Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nicht zu benutzen, wenn der Säugling sich in einem Laufstall, einem Bett oder einer Wiege befindet
• Geeignetes Reinigungsverfahren
• Ungeeignete Verfahren für Reinigung, Lagerung und Gebrauch
• Ladungsfähige Adresse des Herstellers/Importeurs
Warnhinweis
Achtung! Vor jedem Gebrauch ist der gesamte Schnullerhalter zu prüfen. Bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen bitte wegwerfen. Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter!
Befestigen Sie ihn niemals an Gurten, Bändern oder losen Teilen der Kleidung. Ihr Kind kann sich strangulieren. Bitte heben Sie diese Hinweise auf!
Der Warnhinweis muss vor dem Kauf ersichtlich sein, das bedeutet:
• direkt am Schnullerhalter angebracht sein
• in der Produktbeschreibung im Online-Shop stehen
Für Schnuller an sich gibt es einen eigenen Normen-Entwurf, die DIN EN 1400.
Quellen
Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
Die Norm DIN EN 12586
Einfache Metall-Hosenträger-Clips sind NICHT für die Herstellung von Schnullerhaltern, Kuscheltierhaltern und Kinderwagenketten geeignet!
Da zu erwarten ist, dass Babys auf den Clips herumkauen, dürfen diese keine scharfen Kanten haben, müssen eine bestimmte Größe aufweisen, Ventitaltionslöcher besitzen und nickel- und rostfrei sein! Die Schnullerhalternorm verweist für alle Materialien generell auf die DIN EN 71-3 (Spielzeugnorm-Migration bestimmter Elemente).
Schnullerhalter = Spielzeug?
Ein streng funktioneller Schnullerhalter "d. h. ein Paar nicht verzierter, durch einen Gurt, eine Schnur, ein Band oder eine Kunststoffkette (deren maximale Länge auf 220 mm begrenzt ist) miteinander verbundener Klammern wird nicht als Spielzeug angesehen. Wenn eine oder beide Klammern einfache Formen aufweisen und durch Farbgebung oder Aufdruck verziert sind, wird das Produkt noch nicht zu einem Spielzeug. Wenn jedoch die Befestigung am Kleidungsstück des Kindes durch Anbringen von z. B. einem kleinen Weichspielzeug ansprechender gemacht wird, wird das gesamte Produkt zu einem Spielzeug, bleibt aber von seinem Charakter her ein Schnullerhalter.
Die Schnuller-Norm DIN EN 12586 verlangt, dass dem Schnullerhalter eine Gebrauchsanweisung beiliegt. Diese muß mindestens folgendes enthalten:
• Informationen zum sicheren Gebrauch
• Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nur an der Kleidung zu befestigen
• Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nicht zu benutzen, wenn der Säugling sich in einem Laufstall, einem Bett oder einer Wiege befindet
• Geeignetes Reinigungsverfahren
• Ungeeignete Verfahren für Reinigung, Lagerung und Gebrauch
• Ladungsfähige Adresse des Herstellers/Importeurs
Warnhinweis
Achtung! Vor jedem Gebrauch ist der gesamte Schnullerhalter zu prüfen. Bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen bitte wegwerfen. Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter!
Befestigen Sie ihn niemals an Gurten, Bändern oder losen Teilen der Kleidung. Ihr Kind kann sich strangulieren. Bitte heben Sie diese Hinweise auf!
Der Warnhinweis muss vor dem Kauf ersichtlich sein, das bedeutet:
• direkt am Schnullerhalter angebracht sein
• in der Produktbeschreibung im Online-Shop stehen
Für Schnuller an sich gibt es einen eigenen Normen-Entwurf, die DIN EN 1400.
Quellen
Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
Die Norm DIN EN 12586
Freitag, 23. Dezember 2011
Achtung: Malbücher sind Spielzeug
Das Kinder-Malbuch (große Bilder, wenige Seiten) ist als Fallbeispiel in der Leitlinie Nr. 9 als Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren eingeordnet und muss somit den Richtlinien für Spielzeug für Kinder < 3 Jahren entsprechen.
Als Spielzeug gelten gemäß der Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug
„alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im
Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden“. Die Spielzeugrichtlinie enthält allerdings keine speziellen Bestimmungen für Bücher. Daher hat die Europäische Kommission eine eigene (nicht verbindliche) Leitlinie Nr. 9 herausgebracht, die die Einstufung von Büchern unter dem Spielzeug-Aspekt behandelt. Der Spielwert eines Buches kann anhand der folgenden maßgeblichen Faktoren festgelegt werden:
Erster Schritt wäre, bei der beauftragten Druckerei nachzufragen, inwieweit diese die EN 71(-3) für ihre Materialien einhalten kann. Bei Papier ist das Umweltzeichen "Blauer Engel" ein guter Anhaltspunkt für die Eignung nach DIN EN 71-3.
Quelle: Leitlinie Nr. 9, Zur Anwendung der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (88/378/EWG), Einstufung von Büchern
Als Spielzeug gelten gemäß der Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug
„alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im
Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden“. Die Spielzeugrichtlinie enthält allerdings keine speziellen Bestimmungen für Bücher. Daher hat die Europäische Kommission eine eigene (nicht verbindliche) Leitlinie Nr. 9 herausgebracht, die die Einstufung von Büchern unter dem Spielzeug-Aspekt behandelt. Der Spielwert eines Buches kann anhand der folgenden maßgeblichen Faktoren festgelegt werden:
- Seitenzahl
- Material
- sensorische Elemente
- Detailgenauigkeit
- Farbe/Kontrast
Erster Schritt wäre, bei der beauftragten Druckerei nachzufragen, inwieweit diese die EN 71(-3) für ihre Materialien einhalten kann. Bei Papier ist das Umweltzeichen "Blauer Engel" ein guter Anhaltspunkt für die Eignung nach DIN EN 71-3.
Quelle: Leitlinie Nr. 9, Zur Anwendung der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (88/378/EWG), Einstufung von Büchern
Freitag, 16. Dezember 2011
Achtung: Warnhinweise und Anleitungen bei EU-Versand
Bietet Ihr Spielzeug zum Verkauf in der ganzen EU an, müssen Warnhinweise und Anleitungen in die jeweilige Landessprache jedes Landes, in das das Spielzeug ausgeführt wird, übersetzt sein.
Beispiel: ein Kunde aus Polen bestellt in eurem Shop ein Spielzeug, so müsst Ihr alle nötigen Angaben zur sicheren Verwendung des Spielzeuges auf polnisch übersetzt mitsenden. Auch ausländische Kunden müssen VOR dem Kauf über Alterseinschränkungen (das Piktogramm reicht aus) und Warnhinweise informiert werden, d.h. dass die übersetzten Warnhinweise schon im Online-Shop lesbar sein müssen.
Bei Versand in die USA (amerikan. Spielzeugnorm: ASTM F963) und andere Nicht-EU-Länder gelten wieder andere Bestimmungen, die es einzuhalten gilt, z.B. die Zoll-Bestimmungen. Die Produktbeschreibungen müssen jedoch zumindest auch auf Englisch verfasst sein.
Nach Aussage der zuständigen DIN-Stelle soll eine Leitlinie mit entsprechenden Warnhinweisen (inzwischen gibt es diese!) in allen nötigen Übersetzungen bereit gestellt werden. Ein Termin steht noch nicht fest, im Moment gibt es noch nicht einmal einen Entwurf.
Beispiel-Warnhinweise:
DE: ACHTUNG! Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten, wegen Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile. Anschrift des Herstellers aufbewahren.
EN: WARNING! CHOKING HAZARD. Small parts. Not for children under 3 years. Keep the adress of the company.
FR: Ne convient pas pour les enfants de moins de trois ans contient de petites pièces pouvant être absorbées. Veuillez conserver l'adresse.
NL: Adres bewaren - Niet geschikt voor kinderen beneden 3 jaar - kleine onderdelen Kunnen worden
ingeslikt!
IT: Non adatto a bambini di età inferiore ai 3 anni a causa di piccole parti e piccole palline – Pericolo di soffocamento.
Warnhinweise für die Schweiz müssen zumindest in italienischer Sprache angegeben sein.
Quelle: Art. 8 Abs. 1 b Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
EU-Kommission "Übersetzung der Warnhinweise in die EU-Amtssprachen"
Beispiel: ein Kunde aus Polen bestellt in eurem Shop ein Spielzeug, so müsst Ihr alle nötigen Angaben zur sicheren Verwendung des Spielzeuges auf polnisch übersetzt mitsenden. Auch ausländische Kunden müssen VOR dem Kauf über Alterseinschränkungen (das Piktogramm reicht aus) und Warnhinweise informiert werden, d.h. dass die übersetzten Warnhinweise schon im Online-Shop lesbar sein müssen.
Achtung! Bietet Ihr in eurem Online-Shop Spielzeug mit EU-Versand an,
müsst Ihr die Warnhinweise in ALLE EU-Sprachen übersetzen!
Bei Versand in die USA (amerikan. Spielzeugnorm: ASTM F963) und andere Nicht-EU-Länder gelten wieder andere Bestimmungen, die es einzuhalten gilt, z.B. die Zoll-Bestimmungen. Die Produktbeschreibungen müssen jedoch zumindest auch auf Englisch verfasst sein.
Nach Aussage der zuständigen DIN-Stelle soll eine Leitlinie mit entsprechenden Warnhinweisen (inzwischen gibt es diese!) in allen nötigen Übersetzungen bereit gestellt werden. Ein Termin steht noch nicht fest, im Moment gibt es noch nicht einmal einen Entwurf.
Beispiel-Warnhinweise:
DE: ACHTUNG! Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten, wegen Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile. Anschrift des Herstellers aufbewahren.
EN: WARNING! CHOKING HAZARD. Small parts. Not for children under 3 years. Keep the adress of the company.
FR: Ne convient pas pour les enfants de moins de trois ans contient de petites pièces pouvant être absorbées. Veuillez conserver l'adresse.
NL: Adres bewaren - Niet geschikt voor kinderen beneden 3 jaar - kleine onderdelen Kunnen worden
ingeslikt!
IT: Non adatto a bambini di età inferiore ai 3 anni a causa di piccole parti e piccole palline – Pericolo di soffocamento.
Warnhinweise für die Schweiz müssen zumindest in italienischer Sprache angegeben sein.
Quelle: Art. 8 Abs. 1 b Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
EU-Kommission "Übersetzung der Warnhinweise in die EU-Amtssprachen"
Mittwoch, 14. Dezember 2011
Achtung: Mohairgarn an Plüsch-Spielzeug - TÜV sagt nur bedingt geeignet
Herr Ziegler vom TÜV SÜD hat uns gestern in seinem Webinar darüber aufgeklärt, dass bei Plüschtieren und Kuschelpuppen die Altersbegrenzung "für Kinder unter 36 Monaten nicht geeignet" nach den Richtlinien der neuen Spielzeugnorm nicht mehr angebracht werden darf.
Kuscheltiere und Puppen müssen demnach so sicher hergestellt sein, dass sie auch für Kinder unter 3 Jahren keinerlei Gefahr darstellen. Das bedeutet z.B., dass Glasaugen, Knöpfe, Haarbänder extra fest angebracht werden müssen und einer zusätzlichen Sicherheitsprüfung (Zugkraftprüfung) bedürfen.
Flauschige Mohairhaare und Langhaar-Fell dürfen nur Verwendung finden, wenn sich keine Fusseln lösen können (Haarlässigkeit). Denn diese können von kleinen Kindern eingeatmet bzw. verschluckt werden. Zudem stellen lange Haare und Fell eine größere Gefahr bei der Entflammbarkeit (flash effect) des Spielzeuges dar. Es gilt ggf. entsprechende flammenhemmend behandelte Materialien einzusetzen, die (trotzdem) den Richtlinien der EN 71-3 entsprechen.
Achtung: Bei Babys haben langfellige Spielzeuge und Schaffelle im Bett nichts zu suchen.
Die langen Fasern können im Schlaf die Atemwege abdecken. Erstickungsgefahr!
Kuscheltiere und Kuschelpuppen müssen waschbar sein (wenigstens Handwäsche!) und nach dem Waschen
die gleiche Sicherheit bieten wie vorher. Beim TÜV werden die
Spielzeuge daher vor der mechanischen Prüfung gewaschen.
| Quelle-Foto: Privat |
| Quelle-Foto: Privat |
Montag, 5. Dezember 2011
Achtung: Kindliche Motiv-Stempel sind Spielzeug!
Kindl. Motiv-Stempel sind Spielzeug und müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein!
Hersteller und Importeure von Motiv-Stempeln mit kindlichen Motiven sind verpfichtet diese mit einem CE-Zeichen zu versehen und eine Konformitätserklärung nach DIN EN 71 (EU-Spielzeugnorm) vorzuhalten, sobald der Stempel für Kinder gemacht ist oder von Kindern für Spielzeug gehalten werden kann.
Aber: nicht jeder Stempel ist automatisch ein Spielzeug. Ein Firmenstempel ist z.B. kein Spielzeug, da er keinen besonderen Spielreiz darstellt und nicht in Spielzeugläden verkauft wird. Auch sind Stempel mit nicht jugendfreien Motiven oder derben Sprüchen nicht als Spielzeug zu werten, da sie offensichtlich nur für Erwachsene hergestellt wurden. Informationen/Hilfestellung geben auch das zuständige Regierungspräsidium oder die IHK.
Auch für die Stempelfarbe und den Holzgriff gilt es entsprechende Normen einzuhalten, z.B. die DIN EN 13986 "Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung". Eventuelle sind auch eine Altersempfehlung und Warnhinweise wegen verschluckbarer Kleinteile anzubringen, wenn die Stempel z.B. eine Schutz-Kappe zur Abdeckung der Stempelplatte, ein integriertes Stempelkissen besitzen oder aufgrund ihrer Gesamtgröße verschuckt werden könnten.
Quellen:
EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG)
EU-Leitlinie Nr. 15 - Schreibgeräte und Schreibwaren
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| Motiv-Stempel mit figürlichem Motiv, der KEIN Spielzeug ist, da Signet-Einzelanfertigung für einen Erwachsenen, Foto: Privat |
Mittwoch, 30. November 2011
Achtung: Schlüsselbänder!
Schlüsselbänder - die um den Hals gehängt werden können -
sind ohne Sicherheitsverschluss für Kinder < 14 Jahren verboten!
Ähnlich wie bei Kordeln in Anorak-Kapuzen (DIN EN 14682 „Sicherheit von Kinderbekleidung“) werden Halsbänder ohne Sicherheitsverschluss nur für Erwachsene (bei Messeausweise etc.) von den zuständigen Behörden weiterhin toleriert.
Da hilft kein CE-Zeichen + Warnhinweis und auch nicht die Aussage, dass die Schlüsselbänder nur für Erwachsene gedacht sind, wenn sie offensichtlich nach "Kind" aussehen.
Mein Schlüsselband trägt einen Knoten seit unser Kleinster den Kopf in die Schlinge des steckenden Schlüsselbundes gehängt hat: Gefährlich!
Fazit: ohne Sicherheitsverschluss dürfen keine Schlüsselbänder hergestellt werden!
Wer noch "alte" Schlüsselbänder ohne Verschluss hat: Knoten rein!
Wer noch "alte" Schlüsselbänder ohne Verschluss hat: Knoten rein!
Quellen:
• "Verbraucherschutz: Risiken durch Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung" IP/10/342, Brüssel, den 23. März 2010 (Download über: Europe Press Releases), KomNet Anfrage "Werbe-Lanyards"
• Schlüsselbänder und Halsketten - eine tödliche Gefahr für Kinder
• DIN EN 14682 Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung - Anforderungen
| Schlüsselband mit "Sicherheits"-Knoten, Foto: Privat |
Dienstag, 29. November 2011
Achtung: Pixibuch-Hüllen sind Spielzeug!
Pixibuch-Hüllen sind Spielzeug und müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden!
Begründung: die Pixibücher an sich sind vom Hersteller mit dem CE-Zeichen als Spielzeug gekennzeichnet. Die Pixibuch-Hülle stellt somit eine Art Spielzeugbeutel dar, der laut EU-Richtlinie den Spielzeugen zuzuordnen ist.
Nachzulesen in: Leitlinie Nr. 12, Zur Anwendung der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug - Verpackungen, Letzte Änderung: 21/12/2010, 2.2. Spielzeugbeutel, S. 5 (Download über: http://ec.europa.eu)
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| Pixibuch-Tasche, Foto: privat |
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