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Freitag, 14. September 2012

Unterstützung aus der Politik - kleine Anfrage

Kleine Anfrage an die Bundesregierung, Aug. 2012 durch Nicole Maisch (MdB Grüne)

Bastelmaterial und Kindertextilien sollten für Babys und Kleinkinder gesundheitlich unbedenklich sein. Wenn Bastelmaterialien/Textilien damit beworben werden, dass aus ihnen Spielzeug gefertigt werden kann, sollten sie zumindest die Schadstoffgrenzwerte der Spielzeugrichtlinie nachweislich einhalten. 

Schade, dass viele Bastelmaterial- und Kindertextil-Hersteller dazu anscheinend erst gezwungen werden müssen.

Die wenigsten Eltern und Spielzeug-Kleinhersteller wissen, dass eine selbstgemachte Stoffpuppe aus herkömmlich gekauften Bastelmaterialien - wie Stoff, Filz und Füllwatte - Schadstoffe abgeben kann, die in der Spielzeugrichtlinie verboten sind und in Spielzeug nichts zu suchen haben. Da die Spielzeugrichtlinie für diese Ausgangsmaterialien (noch) nicht zwingend greift, können auch mit Liebe selbst hergestellte Stofftiere zu gesundheitsgefährdenden Chemiekeulen mutieren.

Die Bundestagsabgeordnete und verbraucherpolitische Sprecherin Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt unsere Forderung nach nachweislich unbedenklichen Materialien zur Spielzeugherstellung und nahm unsere Problematik in ihre "kleine Anfrage" an die Bundesregierung mit auf.

Wir haben in unseren Fragen eine verbindliche Einbeziehung der Schadstoffgrenzwerte der Spielzeugrichtlinie für alle Kinderprodukte bzw. Kinderumgebung gefordert und wir haben angefragt, ob die Bundesregierung eine Ergänzung der Prüflabel um die Eignung für Kinder/Babyartikel als notwenig ansieht.

Leider sind die Antworten der Bundesregierung sehr unbefriedigend ausgefallen. Wir werden trotzdem weiter nachfragen und die Problematik bekanntmachen.

Das ist auch eine Aufgabe der Verbraucherschutzpolitik!

Samstag, 8. September 2012

Wer nicht fragt ist dumm - das novellierte Verbraucherschutzgesetz (VIG)

Sind diese ganzen Farben tatsächlich unbedenklich für Babyartikel und Spielzeug?
Der Hersteller muss darüber Auskunft geben, wenn er damit wirbt.
Kennt ihr schon das novellierte Verbraucherschutzgesetz (VIG), das am 01.09.2012 in Kraft getreten ist? Verbraucher können mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten oder Sachverhalten von Behörden verlangen.

Das ist neu!
Das VIG gilt jetzt nicht mehr nur für Lebensmittel und körpernahe Verbraucherprodukte (wie Kleidung und Spielzeug), sondern z.B. auch für Meterware/Textilien, Bastelmaterialien, Heimwerkerbedarf und Möbel.

Wer nicht fragt ist dumm
Bei Schwierigkeiten die nötigen Informationen von euren Materialanbietern hinsichtlich der Eignung für Spielzeug zu erhalten, sollten euch zukünftig auch die zuständigen Behörden durch gezieltes Nachfragen unterstützen. Habt ihr also bei euren Materialanbietern nach der Eigung zur Spielzeugherstellung und Belegen durch entsprechende Prüfzertifikate/Bestätigungen gefragt, könnt ihr im nächsten Schritt auch die zuständigen Behörden einbeziehen.

Beispiel:
Macht ein Materialhersteller damit Werbung, dass aus seinen Materialien (Holz, Perlen, Stoff, Filz, Füllwatte etc.) Spielzeug/Babyartikel hergestellt werden können, sollten Verbraucher annehmen dürfen, dass auch die gesetzlichen Richtlinien (Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG) für Schadstoffe (REACH, DIN EN 71-3/-9) nachweisbar (Prüfberichte, Herstellungsbelege) eingehalten werden. Wie unsere Nachfragen der letzten Zeit bei großen und kleinen Materialherstellern und -anbietern zeigen, ist das leider sehr oft nicht der Fall.

Konkrete Auskunft über die Inhaltsstoffe, Herstellungsweise und Herkunft
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) schreibt auf seiner Website: "...Dieser Anspruch gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit, sondern er umfasst auch alle anderen wichtigen Bereiche wie etwa die Kennzeichnung, die Herkunft, die Beschaffenheit oder die Herstellung der Erzeugnisse. Eingeschlossen sind dabei auch die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe verwendeten Verfahren..."

Was kostet das?
Einfache Anfragen (bis 250 €) sind kostenfrei. Lasst euch jedoch vor möglichen Kosten nicht schrecken, ein Kostenvoranschlag muss auch hier vorher erfolgen, so dass ihr eure Anfrage immer noch zurückziehen könnt. Anfragen zu möglichen Rechtsverstößen sind kostenlos und müssen vom zuständigen Amt geprüft werden.

Quelle:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
BMELV - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mittwoch, 30. November 2011

Spielzeug-Sicherheit für unsere Kinder - Eine Initiative der Europäischen Kommission


Die Europäische Kommission hat eine Kampagne ins Leben gerufen, um auch den Verbraucher auf das CE-Zeichen bei Spielzeug hinzuweisen und ihn aufzufordern, nur noch Spielzeug mit CE-Zeichen zu kaufen. Ein PDF mit Sicherheitstipps für den Kauf von Spielzeug gibt es hier. Mehr Informationen zur Kampagne findet ihr auf: http://ec.europa.eu