Dennoch sollte bei der Herstellung Folgendes Berücksichtigt werden:
- Die Textilien sollten der EU-Richtlinie 02/61/EG:2002-07-19 entsprechen und keine Azofarbstoffe enthalten
- Es sollten Warnhinweise (analog zu EN 1400 und EN 12586) mitgegeben werden, die beinhalten, dass dieses Produkt nicht als Spielzeug verwendet werden sollte.
- Die Schlaufe sollte entsprechend der EN 12586 nicht länger als 110 mm sein, um ein Erdrosseln zu verhindern, falls das Produkt doch in Kinderhand gelangt. Achtung bei dehnbaren Gummischlaufen!
- Die Migration von Schwermetallen sollte die in EN 71-3 festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
- Angabe über geeignetes Reinigungsverfahren um die nötige Hygiene zu gewährleisten
- Angabe der ladungsfähigen Adresse und Name des Herstellers/Importeurs
Vorsicht bei der Verwendung von (PVC)-Wachstuch, das Phtalate oder andere Kunststoffe enthalten kann, die für Lebensmittel/Spielzeug verboten sind.
Wachstücher mit künstlicher Beschichtung am besten nicht verwenden!
Warnhinweis
„Kein Spielzeug. Bewahren Sie diese Schnullertasche außerhalb der Reichweite von Kindern auf, um ein Ersticken zu verhindern.“
Quelle:
marktcheck.at/Greenpeace, "Gefahr für die Gesundheit: PVC-Spielzeug"