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Mittwoch, 28. März 2012

Achtung: Schnullertaschen

Nach Aussagen der Experten der DIN-Stelle müssen textile Schnullertaschen nicht (komplett) der Spielzeugnorm entsprechen und somit kein CE-Kennzeichen tragen. Sie fallen auch nicht (als Verpackung) unter die Schnullernorm (EN 1400).

Dennoch sollte bei der Herstellung Folgendes Berücksichtigt werden:
  • Die Textilien sollten der EU-Richtlinie 02/61/EG:2002-07-19 entsprechen und keine Azofarbstoffe enthalten
  • Es sollten Warnhinweise (analog zu EN 1400 und EN 12586) mitgegeben werden, die beinhalten, dass dieses Produkt nicht als Spielzeug verwendet werden sollte.
  • Die Schlaufe sollte entsprechend der EN 12586 nicht länger als 110 mm sein, um ein Erdrosseln zu verhindern, falls das Produkt doch in Kinderhand gelangt. Achtung bei dehnbaren Gummischlaufen!
  • Die Migration von Schwermetallen sollte die in EN 71-3 festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
  • Angabe über geeignetes Reinigungsverfahren um die nötige Hygiene zu gewährleisten
  • Angabe der ladungsfähigen Adresse und Name des Herstellers/Importeurs

Vorsicht bei der Verwendung von (PVC)-Wachstuch, das Phtalate oder andere Kunststoffe enthalten kann, die für Lebensmittel/Spielzeug verboten sind. 

Wachstücher mit künstlicher Beschichtung am besten nicht verwenden!

Warnhinweis

„Kein Spielzeug. Bewahren Sie diese Schnullertasche außerhalb der Reichweite von Kindern auf, um ein Ersticken zu verhindern.“

Quelle:
marktcheck.at/Greenpeace, "Gefahr für die Gesundheit: PVC-Spielzeug"