Impressumspflicht für facebook-Fanpages
Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O 54/11) bestätigt, dass auch Facebookseiten ein Impressum benötigen.
Ein Impressum muss vor allem die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Einfach erkennbar (Bezeichnung: Impressum, Kontakt, Über uns)
- Unmittelbar erreichbar (2-Klick-Regelung)
- Eindeutig
- Ständig verfügbar (auch in den mobilen Apps)
Impressum-Generator für facebook
eRecht24
IMPRESSUM.GENERATOR
Verlasst euch nicht auf Impressums-Apps alleine, sondern nutzt zusätzlich die Infobox eurer Facebookseite zur Platzierung des Impressums oder eines eindeutigen Impressumslink.