Herr Ziegler vom TÜV SÜD hat uns gestern in seinem Webinar darüber aufgeklärt, dass bei Plüschtieren und Kuschelpuppen die Altersbegrenzung "für Kinder unter 36 Monaten nicht geeignet" nach den Richtlinien der neuen Spielzeugnorm nicht mehr angebracht werden darf.
Kuscheltiere und Puppen müssen demnach so sicher hergestellt sein, dass sie auch für Kinder unter 3 Jahren keinerlei Gefahr darstellen. Das bedeutet z.B., dass Glasaugen, Knöpfe, Haarbänder extra fest angebracht werden müssen und einer zusätzlichen Sicherheitsprüfung (Zugkraftprüfung) bedürfen.
Flauschige Mohairhaare und Langhaar-Fell dürfen nur Verwendung finden, wenn sich keine Fusseln lösen können (Haarlässigkeit). Denn diese können von kleinen Kindern eingeatmet bzw. verschluckt werden. Zudem stellen lange Haare und Fell eine größere Gefahr bei der Entflammbarkeit (flash effect) des Spielzeuges dar. Es gilt ggf. entsprechende flammenhemmend behandelte Materialien einzusetzen, die (trotzdem) den Richtlinien der EN 71-3 entsprechen.
Achtung: Bei Babys haben langfellige Spielzeuge und Schaffelle im Bett nichts zu suchen.
Die langen Fasern können im Schlaf die Atemwege abdecken. Erstickungsgefahr!
Kuscheltiere und Kuschelpuppen müssen waschbar sein (wenigstens Handwäsche!) und nach dem Waschen
die gleiche Sicherheit bieten wie vorher. Beim TÜV werden die
Spielzeuge daher vor der mechanischen Prüfung gewaschen.
| Quelle-Foto: Privat |
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