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Freitag, 23. Dezember 2011

Achtung: Malbücher sind Spielzeug

Das Kinder-Malbuch (große Bilder, wenige Seiten) ist als Fallbeispiel in der Leitlinie Nr. 9 als Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren eingeordnet und muss somit den Richtlinien für Spielzeug für Kinder < 3 Jahren entsprechen.

Als Spielzeug gelten gemäß der Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug
„alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im
Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden“. Die Spielzeugrichtlinie enthält allerdings keine speziellen Bestimmungen für Bücher. Daher hat die Europäische Kommission eine eigene (nicht verbindliche) Leitlinie Nr. 9 herausgebracht, die die Einstufung von Büchern unter dem Spielzeug-Aspekt behandelt. Der Spielwert eines Buches kann anhand der folgenden maßgeblichen Faktoren festgelegt werden:
  1. Seitenzahl
  2. Material
  3. sensorische Elemente
  4. Detailgenauigkeit
  5. Farbe/Kontrast
Folgendes ist zu berücksichtigen: Gewöhnliche Lesebücher (die von Erwachsenen vorgelesen werden) und gewöhnliche Lehrbücher sind kein Spielzeug.

Erster Schritt wäre, bei der beauftragten Druckerei nachzufragen, inwieweit diese die EN 71(-3) für ihre Materialien einhalten kann. Bei Papier ist das Umweltzeichen "Blauer Engel" ein guter Anhaltspunkt für die Eignung nach DIN EN 71-3.

Quelle: Leitlinie Nr. 9, Zur Anwendung der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (88/378/EWG), Einstufung von Büchern