Wir sind umgezogen, ab sofort findet ihr uns unter
www.wirmachenspielzeug.de
Vereinsanmeldungen bitte auch über diese Seite ausführen! Vielen Dank!
EUER
Vorstand des Wir machen Spielzeug e.V.
http://www.wirmachenspielzeug.de
WIR SIND UMGEZOGEN!!!
http://www.wirmachenspielzeug.de
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Montag, 6. Mai 2013
Samstag, 30. März 2013
Hört hört, Förderung der Kreativwirtschaft!
223. Sitzung vom 22.02.2013
TOP 34, ZP 8 Förderung der Kreativwirtschaft
Quelle: Deutscher Bundestag
Quelle: Deutscher Bundestag
Donnerstag, 25. Oktober 2012
ACHTUNG - Keine Werbung mit der CE-Kennzeichnung!
Was bedeutet das CE-Zeichen?
Die CE-Kennzeichnung für Spielzeug besagt lediglich, dass das Spielzeug vom Hersteller nach den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hergestellt wurde. Mit dem CE-Zeichen bestätigt er die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften. Es ist ein Behörden-Kennzeichen, ähnlich einem Pass. Ohne CE-Kennzeichnung darf Spielzeug in der EU nicht verkauft werden.
Ist CE-gekennzeichnetes Spielzeug unabhängig geprüft oder kontrolliert?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist eine behördliche Vorgabe und hat nichts mit einem Prüfzertifikat zu tun. Es ist kein Qualitätszeichen, sondern eine reine Notwendigkeit zum Verkauf auf dem europäischen Markt. Spielzeuge werden nicht (zwingend) vor dem Inverkehrbringen durch Behörden oder unabhängige Stellen kontrolliert. Der Hersteller bringt die CE-Kennzeichnung eigenverantwortlich an.
Darf ich mit der CE-Kennzeichnung Werbung machen?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist eine Selbstverständlichkeit im europäischen Spielwarenverkehr und sie ist zwingend vorgeschrieben. Artikelbeschreibungen wie "CE-geprüft" oder "CE-zertifiziert" sind abmahnbar, da sie eine "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" darstellen. Dies hat das OLG Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 6 U 24/11) festgestellt.
Was darf ich im Online-Shop hinsichtlich der Sicherheit/Qualität meines Spielzeuges schreiben?
Die Normenanwendung ist im Gegensatz zur Erfüllung der Spielzeugrichtlinie nicht verpflichtend. Die Normen der DIN EN 71 stellen eine Art Handbuch zur Erfüllung der Vorgaben der Spielzeugrichtlinie dar. Fertigt ein Spielzeughersteller nach DIN EN 71, wird von den Behörden die Konformität angenommen, solange es keine Vorfälle gibt. Mit der Normenanwendung erleichtert sich der Hersteller demnach die Arbeit und schafft sich eine gewisse geschäftliche Sicherheit. Aussagen wie "Unsere Spielzeuge entsprechen der DIN EN 71-..." oder "Unsere Spielzeuge stellen wir nach den Vorgaben der Spielzeugnorm DIN EN 71-... her" sind - wenn zutreffend - zulässig. Ebenso darf mit Prüfzertifikaten einer unabhängigen Stelle geworben werden, wie z.B. dem GS-Siegel für geprüfte Sicherheit.
Quellen:
www.shopbetreiber-blog.de
www.it-recht-kanzlei.de
Die CE-Kennzeichnung für Spielzeug besagt lediglich, dass das Spielzeug vom Hersteller nach den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hergestellt wurde. Mit dem CE-Zeichen bestätigt er die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften. Es ist ein Behörden-Kennzeichen, ähnlich einem Pass. Ohne CE-Kennzeichnung darf Spielzeug in der EU nicht verkauft werden.
Ist CE-gekennzeichnetes Spielzeug unabhängig geprüft oder kontrolliert?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist eine behördliche Vorgabe und hat nichts mit einem Prüfzertifikat zu tun. Es ist kein Qualitätszeichen, sondern eine reine Notwendigkeit zum Verkauf auf dem europäischen Markt. Spielzeuge werden nicht (zwingend) vor dem Inverkehrbringen durch Behörden oder unabhängige Stellen kontrolliert. Der Hersteller bringt die CE-Kennzeichnung eigenverantwortlich an.
Darf ich mit der CE-Kennzeichnung Werbung machen?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist eine Selbstverständlichkeit im europäischen Spielwarenverkehr und sie ist zwingend vorgeschrieben. Artikelbeschreibungen wie "CE-geprüft" oder "CE-zertifiziert" sind abmahnbar, da sie eine "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" darstellen. Dies hat das OLG Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 6 U 24/11) festgestellt.
Was darf ich im Online-Shop hinsichtlich der Sicherheit/Qualität meines Spielzeuges schreiben?
Die Normenanwendung ist im Gegensatz zur Erfüllung der Spielzeugrichtlinie nicht verpflichtend. Die Normen der DIN EN 71 stellen eine Art Handbuch zur Erfüllung der Vorgaben der Spielzeugrichtlinie dar. Fertigt ein Spielzeughersteller nach DIN EN 71, wird von den Behörden die Konformität angenommen, solange es keine Vorfälle gibt. Mit der Normenanwendung erleichtert sich der Hersteller demnach die Arbeit und schafft sich eine gewisse geschäftliche Sicherheit. Aussagen wie "Unsere Spielzeuge entsprechen der DIN EN 71-..." oder "Unsere Spielzeuge stellen wir nach den Vorgaben der Spielzeugnorm DIN EN 71-... her" sind - wenn zutreffend - zulässig. Ebenso darf mit Prüfzertifikaten einer unabhängigen Stelle geworben werden, wie z.B. dem GS-Siegel für geprüfte Sicherheit.
Quellen:
www.shopbetreiber-blog.de
www.it-recht-kanzlei.de
Freitag, 14. September 2012
Unterstützung aus der Politik - kleine Anfrage
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| Kleine Anfrage an die Bundesregierung, Aug. 2012 durch Nicole Maisch (MdB Grüne) |
Bastelmaterial und Kindertextilien sollten für Babys und Kleinkinder gesundheitlich unbedenklich sein. Wenn Bastelmaterialien/Textilien damit beworben werden, dass aus ihnen Spielzeug gefertigt werden kann, sollten sie zumindest die Schadstoffgrenzwerte der Spielzeugrichtlinie nachweislich einhalten.
Schade, dass viele Bastelmaterial- und Kindertextil-Hersteller dazu anscheinend erst gezwungen werden müssen.
Die wenigsten Eltern und Spielzeug-Kleinhersteller wissen, dass eine selbstgemachte Stoffpuppe aus herkömmlich gekauften Bastelmaterialien - wie Stoff, Filz und Füllwatte - Schadstoffe abgeben kann, die in der Spielzeugrichtlinie verboten sind und in Spielzeug nichts zu suchen haben. Da die Spielzeugrichtlinie für diese Ausgangsmaterialien (noch) nicht zwingend greift, können auch mit Liebe selbst hergestellte Stofftiere zu gesundheitsgefährdenden Chemiekeulen mutieren.
Die Bundestagsabgeordnete und verbraucherpolitische Sprecherin Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt unsere Forderung nach nachweislich unbedenklichen Materialien zur Spielzeugherstellung und nahm unsere Problematik in ihre "kleine Anfrage" an die Bundesregierung mit auf.
Wir haben in unseren Fragen eine verbindliche Einbeziehung der Schadstoffgrenzwerte der Spielzeugrichtlinie für alle Kinderprodukte bzw. Kinderumgebung gefordert und wir haben angefragt, ob die Bundesregierung eine Ergänzung der Prüflabel um die Eignung für Kinder/Babyartikel als notwenig ansieht.
Leider sind die Antworten der Bundesregierung sehr unbefriedigend ausgefallen. Wir werden trotzdem weiter nachfragen und die Problematik bekanntmachen.
Das ist auch eine Aufgabe der Verbraucherschutzpolitik!
Donnerstag, 13. September 2012
ACHTUNG: Melamin kann krank machen!
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| Die lustige Kindertasse aus Melamin birgt leider eine Gesundheitsgefahr! |
Vorsicht bei den beliebten bunt bedruckten Kindertellern!
Risiko für die Gesundheit
Melamin steht in Verdacht, Erkrankungen im Blasen- und Nierensystem zu verursachen. Das enthaltene Formaldehyd kann Allergien hervorrufen, Haut, Atemwege oder Augen reizen sowie beim Einatmen Krebs im Nase-Rachen-Raum verursachen.
Auf Melamingeschirr gehört ein Hinweis über den eingeschränkten Gebrauch!
Zu viele "Wenn und Aber" für ein Kinder-Alltagsprodukt
Teller, Schüsseln, Besteck und andere Küchenutensilien aus Melaminharz können beim Erhitzen über 70°C oder wenn sie zerkratzt sind Melamin und Formaldehyd abgeben. Auch säurehaltige Lebensmittel (Obst, Früchtetee) sollten nicht mit Melamin in Kontakt kommen. Sie könnten, genau wie heiße Substanzen, das Melamin zusätzlich herauslösen. Geschirrspülmachinenprogramme, die über 70°C erhitzen, sind ebenfalls nicht zu empfehlen, da sie die Oberfläche beschädigen können.
Keine gute Wahl für Kinderprodukte
Für Kinderprodukte ist dieses Material keine gute Wahl, denn Hersteller müssen einen sicheren Gebrauch ihrer Produkte über 2 Jahre gewährleisten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kindergeschirr aus Melamin mit säurehaltigen Lebensmitteln in Kontakt kommt, es zerkratzt oder im falschen Geschirrspülerprogramm gereinigt wird, ist hoch.
Gerade Kinderproduktehersteller sollten ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen und vorrausschauenden Gesundheitsschutz leisten, indem sie auf dieses kritische Material verzichten.
Tipp für Eltern, Kleinhersteller und Verkäufer
Fragen Sie die Hersteller nach möglichen Schadstoffen und stellen Sie eine REACH-Anfrage!
Quellen:
"Bedenklich? Plastikprodukte in der Küche" von Melanie Stinn auf www.nrd.de
"Gift-Gefahr aus Kochlöffel und Co.?" von Alexa Höber/Melanie Stinn auf www.nrd.de
"Kochlöffel und Geschirr aus Melaminharz sind für die Mikrowelle und zum Kochen nicht geeignet", 11/2011, 12.05.2011, www.bfr.bund.de "Natürlich ist besser in der Küche", Januar 2008, www.bund.net
"Melamin-Geschirr: Gesundheitsgefahr durch Erhitzen", 19.05.2011, www.test.de
"Vorsicht bei Melamin Farbenfrohes Geschirr kann giftig sein", von Angelika Bork auf www.hr-online.de
Samstag, 8. September 2012
Wer nicht fragt ist dumm - das novellierte Verbraucherschutzgesetz (VIG)
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| Sind diese ganzen Farben tatsächlich unbedenklich für Babyartikel und Spielzeug? Der Hersteller muss darüber Auskunft geben, wenn er damit wirbt. |
Das ist neu!
Das VIG gilt jetzt nicht mehr nur für Lebensmittel und körpernahe Verbraucherprodukte (wie Kleidung und Spielzeug), sondern z.B. auch für Meterware/Textilien, Bastelmaterialien, Heimwerkerbedarf und Möbel.
Wer nicht fragt ist dumm
Bei Schwierigkeiten die nötigen Informationen von euren Materialanbietern hinsichtlich der Eignung für Spielzeug zu erhalten, sollten euch zukünftig auch die zuständigen Behörden durch gezieltes Nachfragen unterstützen. Habt ihr also bei euren Materialanbietern nach der Eigung zur Spielzeugherstellung und Belegen durch entsprechende Prüfzertifikate/Bestätigungen gefragt, könnt ihr im nächsten Schritt auch die zuständigen Behörden einbeziehen.
Beispiel:
Macht ein Materialhersteller damit Werbung, dass aus seinen Materialien (Holz, Perlen, Stoff, Filz, Füllwatte etc.) Spielzeug/Babyartikel hergestellt werden können, sollten Verbraucher annehmen dürfen, dass auch die gesetzlichen Richtlinien (Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG) für Schadstoffe (REACH, DIN EN 71-3/-9) nachweisbar (Prüfberichte, Herstellungsbelege) eingehalten werden. Wie unsere Nachfragen der letzten Zeit bei großen und kleinen Materialherstellern und -anbietern zeigen, ist das leider sehr oft nicht der Fall.
Konkrete Auskunft über die Inhaltsstoffe, Herstellungsweise und Herkunft
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) schreibt auf seiner Website: "...Dieser Anspruch gilt nicht nur bei Gefahren oder
Risiken für Gesundheit und Sicherheit, sondern er umfasst auch alle
anderen wichtigen Bereiche wie etwa die Kennzeichnung, die Herkunft, die
Beschaffenheit oder die Herstellung der Erzeugnisse. Eingeschlossen
sind dabei auch die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der
Ausgangsstoffe verwendeten Verfahren..."
Was kostet das?
Einfache Anfragen (bis 250 €) sind kostenfrei. Lasst euch jedoch vor möglichen Kosten nicht schrecken, ein Kostenvoranschlag muss auch hier vorher erfolgen, so dass ihr eure Anfrage immer noch zurückziehen könnt. Anfragen zu möglichen Rechtsverstößen sind kostenlos und müssen vom zuständigen Amt geprüft werden.
Quelle:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
BMELV - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mittwoch, 29. August 2012
ACHTUNG: Geburtskissen sind Babyartikel!
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| Klassisches Geburtskissen / Foto: privat |
Wir werden oft gefragt, ob quadratische Kinderkissen - z.B. Tauf- und Namenskissen - auch als Spielzeug einzuorden sind und die CE-Kennzeichnung benötigen.
Namenskissen/Geburtskissen (Kuschelkissen) sind Babyartikel
Quadr. Babykissen (z.B. mit Geburtsdatum etc.) sind zwar nicht zwingend als Spielzeug einzuordnen (Grauzone), aber sie sind ein Babyartikel. Nach Richtlinie 2005/84/EG werden Babyartikel als „jedes Erzeugnis, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern“ definiert.
Als Babyartikel definiert sind somit u.a. auch:
- Lätzchen
- Schnullertaschen
- Wickelauflagen
- Wickelauflagen
- Babydecken
- Geburts-/Tauf-/Namenskissen
- Stillkissen/Lagerungshilfen (CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt Klasse I)
- Nestchen/Babybettumrandungen
- Babyschlafsäcke
- die dem Baby zugänglichen Teile von Babyschalen/Autositzen, Kinderwagen/Buggys und Tragehilfen
- Hochstühle und deren textile Teile
- Babyhängematten
- Baby-Kirschkernwärmekissen (CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt Klasse I)
Babyartikel fallen unter die Richtlinie über die
allgemeine Produktsicherheit und dürfen daher auch nicht mit einem
CE-Zeichen für Spielzeug versehen werden. Dennoch wird die Sicherheit von Babyartikeln
oft nach der Spielzeugnorm EN 71 überprüft, da Spielzeug und
Babyartikel ähnliche Risken aufweisen.
Achtung!
Anders
verhält es sich bei Kissen in Kuscheltierform oder bei Kissen,
die Fühlelemente aufweisen. Diese sind als Spielzeug einzuordenen
und bedürfen der CE-Kennzeichnung für Spielzeug!
die Fühlelemente aufweisen. Diese sind als Spielzeug einzuordenen
und bedürfen der CE-Kennzeichnung für Spielzeug!
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