Seit gestern, dem 01.08.2012, ist die "Button-Lösung" für Online-Shops Gesetz. Im Moment herrscht noch viel Unsicherheit auf Seiten der Handelsplattformbetreiber und Online-Shopbesitzer.
Leider scheinen
die großen Handelsplattformen mit der rechtskonformen Umsetzung ihre
Schwierigkeiten zu haben und treiben damit reihenweise ihre Kunden, die
Online-Händler, zur Verzweiflung. Im DaWanda-Forum herrscht
Ausnahmezustand. Der Forum-thread "Button-Regelung" fasst inzwischen
über 2000 Einträge, viele Shopbetreiber haben ihre DW-Shops vorsichtshalber auf "pausieren" gestellt.
Eine sehr gute Übersicht über die wichtigsten Änderungen und einen Leitfaden zur Button-Regelung findet ihr bei der it-recht kanzlei münchen und bei shopbetreiber-blog.
Eine konkrete Umsetzung der kompletten
Button-Lösung wird sich erst noch durch feedback der Benutzer/Käufer entwickeln, meint RA Michael Neuber,
Justiziar des
BVDW: "Während die Gestaltung des Bestell-Buttons keine
größeren Probleme bereiten sollte, bestehen noch rechtliche
Unklarheiten zur Frage der Gestaltung und Platzierung der vorab zu
erteilenden Informationen. Hier wird die Praxis zeigen müssen, welche
Ausgestaltungen sich letztendlich bewähren.“
Den Spielzeugkleinherstellern raten wir unter "wesentlichen Merkmale" auch die Altersempfehlung/beschränkung und ggf. den Warnhinweis "Nicht für Kinder unter 36 Monate geeignet..." aufzunehmen. Denn diese Angaben stellen eine wesentliche Kaufentscheidung dar.
Quellen:
it-recht kanzlei münchen
shopbetreiber-blog
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.