Kindl. Motiv-Stempel sind Spielzeug und müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein!
Hersteller und Importeure von Motiv-Stempeln mit kindlichen Motiven sind verpfichtet diese mit einem CE-Zeichen zu versehen und eine Konformitätserklärung nach DIN EN 71 (EU-Spielzeugnorm) vorzuhalten, sobald der Stempel für Kinder gemacht ist oder von Kindern für Spielzeug gehalten werden kann.
Aber: nicht jeder Stempel ist automatisch ein Spielzeug. Ein Firmenstempel ist z.B. kein Spielzeug, da er keinen besonderen Spielreiz darstellt und nicht in Spielzeugläden verkauft wird. Auch sind Stempel mit nicht jugendfreien Motiven oder derben Sprüchen nicht als Spielzeug zu werten, da sie offensichtlich nur für Erwachsene hergestellt wurden. Informationen/Hilfestellung geben auch das zuständige Regierungspräsidium oder die IHK.
Auch für die Stempelfarbe und den Holzgriff gilt es entsprechende Normen einzuhalten, z.B. die DIN EN 13986 "Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung". Eventuelle sind auch eine Altersempfehlung und Warnhinweise wegen verschluckbarer Kleinteile anzubringen, wenn die Stempel z.B. eine Schutz-Kappe zur Abdeckung der Stempelplatte, ein integriertes Stempelkissen besitzen oder aufgrund ihrer Gesamtgröße verschuckt werden könnten.
Quellen:
EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG)
EU-Leitlinie Nr. 15 - Schreibgeräte und Schreibwaren
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| Motiv-Stempel mit figürlichem Motiv, der KEIN Spielzeug ist, da Signet-Einzelanfertigung für einen Erwachsenen, Foto: Privat |
