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| Klassisches Geburtskissen / Foto: privat |
Wir werden oft gefragt, ob quadratische Kinderkissen - z.B. Tauf- und Namenskissen - auch als Spielzeug einzuorden sind und die CE-Kennzeichnung benötigen.
Namenskissen/Geburtskissen (Kuschelkissen) sind Babyartikel
Quadr. Babykissen (z.B. mit Geburtsdatum etc.) sind zwar nicht zwingend als Spielzeug einzuordnen (Grauzone), aber sie sind ein Babyartikel. Nach Richtlinie 2005/84/EG werden Babyartikel als „jedes Erzeugnis, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern“ definiert.
Als Babyartikel definiert sind somit u.a. auch:
- Lätzchen
- Schnullertaschen
- Wickelauflagen
- Wickelauflagen
- Babydecken
- Geburts-/Tauf-/Namenskissen
- Stillkissen/Lagerungshilfen (CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt Klasse I)
- Nestchen/Babybettumrandungen
- Babyschlafsäcke
- die dem Baby zugänglichen Teile von Babyschalen/Autositzen, Kinderwagen/Buggys und Tragehilfen
- Hochstühle und deren textile Teile
- Babyhängematten
- Baby-Kirschkernwärmekissen (CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt Klasse I)
Babyartikel fallen unter die Richtlinie über die
allgemeine Produktsicherheit und dürfen daher auch nicht mit einem
CE-Zeichen für Spielzeug versehen werden. Dennoch wird die Sicherheit von Babyartikeln
oft nach der Spielzeugnorm EN 71 überprüft, da Spielzeug und
Babyartikel ähnliche Risken aufweisen.
Achtung!
Anders
verhält es sich bei Kissen in Kuscheltierform oder bei Kissen,
die Fühlelemente aufweisen. Diese sind als Spielzeug einzuordenen
und bedürfen der CE-Kennzeichnung für Spielzeug!
die Fühlelemente aufweisen. Diese sind als Spielzeug einzuordenen
und bedürfen der CE-Kennzeichnung für Spielzeug!
